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Bogen, dekoration

Testament, Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Wichtige Dokumente für Ihre Zukunft und die Ihrer Liebsten

Mit einem Testament können Sie zu Lebzeiten genau festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein wirksames Testament zu erstellen:
  • Eigenhändiges Testament: Dieses muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert und mit Ihrer Unterschrift (vollständiger Vor- und Nachname) versehen sein.
  • Notarielles Testament: Hier wird der letzte Wille durch einen Notar aufgenommen und beurkundet. Das bietet zusätzliche Rechtssicherheit – insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen.
Ein einmal erstelltes Testament kann jederzeit widerrufen oder durch ein neues ersetzt werden.

Mehr Informationen beim Bundesministerium der Justiz zum Thema Testament

Wenn kein Testament vorhanden ist, bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Dabei gilt folgende Reihenfolge:
  • Erste Ordnung: Kinder und Enkel (Abkömmlinge)
  • Zweite Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen (nur, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind)
  • Dritte Ordnung: Großeltern sowie deren Nachkommen (z. B. Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen)
Auch der Ehepartner bzw. die Ehepartnerin ist gesetzlicher Erbe und erhält – je nach ehelichem Güterstand – einen bestimmten Anteil. In einer Zugewinngemeinschaft sind dies in der Regel mindestens 50 % des Nachlasses.

Detaillierte Informationen zur gesetzlichen Erbfolge auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer vertrauenswürdigen Person die Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dies betrifft z. B.:
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Vermögensfragen
  • Vertragsabschlüsse
  • Behördengänge
Je nach Art der Angelegenheiten kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein – insbesondere bei Immobiliengeschäften oder umfassenden Bankvollmachten. Viele Banken akzeptieren Vorsorgevollmachten nur, wenn sie notariell erstellt wurden.

Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht zusammen mit einer Patientenverfügung zu erstellen. Außerdem kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden – so ist sichergestellt, dass die bevollmächtigte Person im Bedarfsfall schnell gefunden wird.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht beim Bundesministerium der Justiz

Mit einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich in bestimmten gesundheitlichen Situationen wünschen oder ablehnen – etwa im Falle schwerer Krankheit, Bewusstlosigkeit oder bei einem irreversiblen Gesundheitszustand.

Die Verfügung ist für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuer rechtlich bindend und bietet Angehörigen eine klare Orientierung. Sie kann allein erstellt oder mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Akzeptanz erhöhen.

Informationen zur Patientenverfügung beim Bundesministerium der Justiz

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht beim Bundesministerium der Justiz