Im Trauerfall
Kleiner Leitfaden der ersten Schritte
Unmittelbar nach Eintritt des Todes
- Tritt der Sterbefall zu Hause ein, verständigen Sie den Hausarzt der den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117, um den Tod offiziell festzustellen (Totenscheine werden ausgestellt)
- Tritt der Sterbefall in einem Pflegheim, Krankenhaus o.ä. Einrichtungen ein, fordern wir gern für Sie die Totenscheine an.
- Wenden Sie sich dann an uns, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Rufen Sie gerne auch an, wenn Sie den Verstorbenen noch einige Tage bei sich behalten möchten. Wir sagen Ihnen dann, was Sie beachten müssen
- Wir empfehlen die nächsten Angehörigen und Bekannten zu informieren.
- Heraussuchen der Sterbewäsche:
- Unterwäsche
- Strümpfe
- 2 kl. Handtücher
- Kleidung die der Verstorbene gern getragen hat, alternativ stehen Talare nach Auswahl zur Verfügung
- Für das persönliche Gespräch mit uns halten sie folgende Dokumente bereit:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde Ehepartner
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Personalausweis des Verstorbenen
- Chipkarte der Krankenkasse
- Rentennummern bzw. Rentenbescheide
- Versicherungspolicen (Sterbegeld, Lebensversicherung usw.)
- Verfügungen des Verstorbenen z.B. Willensbekundung über Bestattungsart, Organspendeausweis
- Vorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Steuerliche Identifikationsnummer des hinterbliebenen Ehepartners
- E-Mail-Adresse des Verstorbenen
- Generalvollmacht
Dok. / Zustand | ledig | verhei | verwit | geschie |
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Personal |
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Geburts |
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Heirats |
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Scheidungs |
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